Auslaufen bisheriger Corona-Regeln: was ändert sich?
Zum 19.03.2022 sind die bisherigen Corona-Regeln ausgelaufen. Weiterführende Maßnahmen können nur noch auf Landesebene und für sog. konkret zu benennende Gebietskörperschaften eingeführt werden. Bleiben sollen niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen.
Weitere Maßnahmen sollen vor allem dann möglich sein, wenn sich Regionen zu Corona-Hotspots entwickeln. Hotspots können Stadtviertel, Städte, Regionen oder ganze Bundesländer sein, wenn:
- Die Inzidenz stark steigt oder
- Das Gesundheitssystem stark belastet ist oder
- Eine neue Virusvariante auftaucht
Entwickelt sich ein Hotspot, muss das jeweilige Landesparlament durch einen Beschluss "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen, um weitere Regeln für diese Region zu erlassen.
Nur allgemeine Schutzmaßnahmen wie die Masken- und Testpflicht für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime können unabhängig der lokalen Infektionslage verhängt werden.
Arbeitsplatz: Home-Office-Pflicht und 3G-Regel entfallen
Zu den ersatzlos entfallenden Corona-Regeln zählen auch die Home-Office-Pflicht und die 3G-Zugangsregel für Betriebe. Der Arbeitgeber darf keine eigene 2G- oder 3G-Regelung anordnen, wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt.
Abgesehen von Zugangsregeln, sollen Arbeitgeber nun selbst entscheiden, welche Schutzmaßnahmen in das betriebliche Hygienekonzept aufgenommen werden. Dazu muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Auf Grundlage der Beurteilung können weitere Schutzmaßnahmen wie ein wöchentliches Testangebot für alle Mitarbeiter, Option auf Home-Office und das Bereitstellen von Masken vorgeschrieben werden.