Wer bekommt kostenfreie Tests?
Kostenfreie Tests wird es weiterhin für folgende Gruppen geben:
- Kinder unter 5 Jahren bzw. Bis zu ihrem 5. Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können z. B. Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen
- Personen, bei denen ein Text zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist – zum Freitesten
- Besucher, Behandelte oder Bewohner folgender Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Reha-Einrichtungen
- (stationäre) Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- Ambulante Pflege
- Ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen sowie Personen, die bei Leistungsberechtigen im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wer muss sich mit 3 € an den Kosten beteiligen?
Die Testung bezuschussen müssen folgende Personengruppen:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Zu diesen Risikogruppen zählen Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Vorerkrankungen
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben – angezeigt durch die rote Kachel
Wer muss den Test komplett selbst bezahlen?
Personen, die weder in die erste Kategorie noch in die 2. fallen, müssen die kompletten Testkosten tragen.