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Montag, 04 Juli 2022 09:34

Corona-Tests: Neue Test- und Kostenverordnung | Stand: 30.06.2022

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Seit 30.06.2022 gilt eine neue Corona-Testverordnung. Mit dieser Verordnung entfallen für die breite Bevölkerung die kostenfreien Bürgertests. Stattdessen müssen sie jetzt mit 3 € bezuschusst oder ganz bezahlt werden. Für wen bleiben die Tests weiterhin kostenfrei?

Wer bekommt kostenfreie Tests?  

Kostenfreie Tests wird es weiterhin für folgende Gruppen geben:  

  • Kinder unter 5 Jahren bzw. Bis zu ihrem 5. Geburtstag  
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können z. B. Schwangere im ersten Trimester  
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen  
  • Personen, bei denen ein Text zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist – zum Freitesten  
  • Besucher, Behandelte oder Bewohner folgender Einrichtungen:  
    • Krankenhäuser 
    • Reha-Einrichtungen 
    • (stationäre) Pflegeeinrichtungen  
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen  
    • Einrichtungen für ambulante Operationen  
    • Dialysezentren  
    • Ambulante Pflege  
    • Ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe  
    • Tageskliniken  
    • Entbindungseinrichtungen  
    • Ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung  
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen sowie Personen, die bei Leistungsberechtigen im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind  
  • Pflegende Angehörige  
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten  

 

Wer muss sich mit 3 € an den Kosten beteiligen?  

Die Testung bezuschussen müssen folgende Personengruppen:  

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen  
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Zu diesen Risikogruppen zählen Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Vorerkrankungen  
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben – angezeigt durch die rote Kachel  

 

Wer muss den Test komplett selbst bezahlen?  

Personen, die weder in die erste Kategorie noch in die 2. fallen, müssen die kompletten Testkosten tragen.  

Gelesen 986 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 11 August 2022 12:46

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