Informieren Sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber über die gesetzlichen und rechtlichen Fragen des Arbeitslebens.
Gemäß dem BAP/DGB-Tarifabschluss vom 18.12.2019 steigen im April die Entgelte in der Zeitarbeit in allen Entgeltgruppen (EG1 bis EG9). Damit erhöht sich auch der Mindestlohn in der Zeitarbeit auf 10,88€ pro Stunde.
Der Bund lockert die Corona-Maßnahmen. Vor allem für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet das Veränderungen: die Home-Office-Pflicht und die 3G-Regel entfällt. Worauf Sie jetzt achten müssen.
Das Regierungskabinett hat am 23.02.2022 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12€ steigen soll. Gleichzeitig sollen die Mini- und Midiob-Grenze angehoben werden.
Kann der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen? Ja, das ist möglich. Doch dafür müssen 4 Voraussetzungen erfüllt werden.
2022 bringt nicht nur die Erhöhung des Mindestlohns mit sich. Der Jahreswechsel sorgt auch für einige Neuerungen und Änderungen im Arbeitsrecht.
2022 steigt der Mindestlohn wieder um 2 Stufen. Die erste Erhöhung ist zum 1. Januar erfolgt und die zweite folgt zum Juli des Jahres. Steigt auch der Mindestlohn in der Zeitarbeit? Gelten Ausnahmen?
Für die meisten Arbeitsverhältnisse legt der Arbeitsvertrag fest, welche Kündigungsfristen gelten. Aber auch ein geltender Tarifvertrag kann die Kündigungsfristen bestimmen. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Mit der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Einführung der betrieblichen 3G-Regel fragen sich viele Arbeitnehmer: Darf der Arbeitgeber meinen Impfstatus abfragen?
Arbeitnehmer haben bei Krankheit das Recht auf Lohnfortzahlungen. Doch nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln können, wenn sie unmittelbar auf eine Kündigung folgt. Der Arbeitnehmer muss dann beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig ist.
Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun beachten?
Die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht: der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter zum vereinbarten Termin bezahlen. Wichtige Nebenpflichten sind z. B. die Beschäftigungs- oder Führsorgepflicht. Aber auch Datenschutz, Urlaubsgenehmigung oder die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zählen zu den Arbeitgeberpflichten.
Die Übernahme in Festanstellung ist für Zeitarbeiter wie ein Arbeitsplatzwechsel ohne Bewerbungsprozess. Mit der Übernahme endet das Zeitarbeitsverhältnis. Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme gibt, kommt es bereits vor dem Beginn des Arbeitsverhältnis auf Kommunikation. Sie können zudem selbst einiges tun, um Ihre Übernahmechancen zu erhöhen.
Der Datenschutz greift auch beim Bewerbungsprozess: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt die Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung von Daten. Da beim Bewerbungsprozess personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten einige datenschutzrechtliche Vorschriften.
Branchenzuschläge sind prozentuale Zuschläge auf den Stundenlohn von Zeitarbeitern. Sie dienen als stufenweise Gehaltserhöhung, um Lohngleichheit zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaft herzustellen. Sie gelten nur für ausgewählte Industriezweige und steigen in 6 Stufen.
Wann Sie Branchenzuschläge bekommen und wie hoch diese ausfallen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Tarifverträge gelten auch in der Zeitarbeitsbranche. Man unterscheidet zwischen 2 großen Verträgen: BAP- und iGZ-Tarifvertrag. Diese Tarifverträge bestimmten die Arbeitsbedingungen und Entgelte von Zeitarbeitnehmer.
Tarifverträge bringen viele Vorteile für Zeitarbeiter – z. B. höhere Löhne, gemeinsame Interessenvertretung oder Transparenz.
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