In Unternehmen und Betrieben gilt die 3G-Regel: Arbeitnehmer müssen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um den Arbeitsplatz zu betreten. Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.
Neben der geltenden Home-Office-Pflicht müssen Unternehmen auch die Testpflicht zur Erfüllung der 3G-Regel einhalten. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten müssen, erfahren Sie nachfolgend.
Mit der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Einführung der betrieblichen 3G-Regel fragen sich viele Arbeitnehmer: Darf der Arbeitgeber meinen Impfstatus abfragen?
Am 24.11.2021 tritt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz durch das neue Infektionsschutzgesetz offiziell in Kraft. Das bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: sie dürfen den Betrieb nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und diesen Status nachweisen können.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen und beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
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