Zeitarbeit und die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit
Was Zeitarbeit von genereller Beschäftigung unterscheidet, ist auch für den Arbeitsschutz relevant: Arbeitgeber bleibt der Personaldienstleister, auch wenn seine Mitarbeiter an einem anderen Ort arbeiten. Die Arbeitssicherheit wird deswegen sowohl Angelegenheit des Personaldienstleisters (auch Verleiher) als auch des Einsatzunternehmens (Entleiher).