Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber?
Die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter zum vereinbarten Termin bezahlen. Weitere Nebenpflichten sind z. B. die Beschäftigungs- oder Führsorgepflicht. Aber auch Datenschutz, Urlaubsgenehmigung oder die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zählen zu den Arbeitgeberpflichten.
Hauptpflicht des Arbeitgebers: Lohnzahlung
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern pünktlich zum vereinbarten Termin das Gehalt zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie den Auszahlungstermin regeln der Arbeits- und Tarifvertrag.
Die Lohnzahlungspflicht schließt die Zahlung und Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein: Dazu zählen die Lohn- und Kirchensteuer sowie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung.
Unter die Lohnzahlungspflicht fallen ebenfalls folgende Regelungen:
- Entgeltfortzahlungen bei Urlaub oder Krankheit
- Ausstellung einer monatlichen Lohnabrechnung für den Mitarbeiter
- Einhaltung des Mindestlohns
Nebenpflichten – Urlaub, Führsorge und Co.
Neben der Lohnzahlungspflicht als Hauptpflicht für den Arbeitgeber gelten weitere Nebenpflichten, denen der Arbeitgeber für den Mitarbeiter nachkommen muss:
- Beschäftigungspflicht: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter so beschäftigen, wie es im Arbeitsvertrag und entsprechend der Fähigkeiten festgehalten wurde.
- Schutz- und Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsschutz sicherstellen. Das bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsmittel und der Arbeitsplatz den Arbeitnehmer nicht gefährden dürfen.
- Schutz von Persönlichkeitsrechten: Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter schützen. Das gilt zum Beispiel bei Fällen von Mobbing oder Diskriminierung. Geht der Arbeitgeber derartigen Fällen nicht nach, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
- Arbeitsgeräte und -materialien: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen. Ausnahmen sind durch gegenseitige Vereinbarungen möglich. Ist Arbeitsschutzbekleidung notwendig, muss der Arbeitgeber sichergehen, dass diese auch getragen wird.
- Gewährleistung des Datenschutzes: Der Datenschutz muss auch am Arbeitsplatz gewahrt werden: Daten von Mitarbeitern, die der Arbeitgeber erhebt, dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, wofür sie erhoben wurden – zum Beispiel die Bankverbindung zur Überweisung des Gehalts. Der Arbeitgeber darf persönliche Daten nicht weitergeben. Des Weiteren muss er einen Datenschutzbeauftragten benennen.
- Urlaubsgenehmigung: Der Arbeitgeber muss Urlaub genehmigen und zulassen. Er darf einen Urlaubsantrag nur dann ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Die Wünsche des Arbeitnehmers muss er jederzeit berücksichtigen.
- Zulassung eines Betriebsrats: Arbeitnehmer dürfen jederzeit einen Betriebsrat gründen. Daher muss der Arbeitgeber eine Wahl zum Betriebsrat zulassen. Mitarbeiter, die Mitglied im Betriebsrat sind, muss er bei der Wahrnehmung ihrer Rollen und Aufgaben unterstützen.
- Wiedereingliederung: Nach langer Krankheit hat ein Arbeitnehmer das Recht auf ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement. Der Arbeitgeber muss die Wiedereingliederung anbieten.
- Ausstellung eines Arbeitszeugnisses: Der Arbeitgeber muss der Pflicht nachkommen, ein korrektes Arbeitszeugnis auszustellen.